Maskenpflicht in der Praxis
Auch wenn es leider oft nicht mehr üblich ist, eine Maske zu tragen, möchten wir Sie und uns schützen. In der Praxis ist das Tragen einer FFP2-Maske oder auch optional einer OP-Maske Pflicht.
So können wir alle einen Beitrag leisten und das Ausbreiten bzw. Übertragen von Keimen reduzieren. Hierbei geht es nicht nur um das Corona-Virus. Wir haben uns alle an das Tragen einer Maske in den letzten Jahren gewöhnen können und wir sind überzeugt, dass jeder davon profitiert. Bei uns in der Praxis führte es zum Beispiel zu einer signifikanten Reduktion von krankheitsbedingten Ausfällen. Die Praxis musste nicht wegen Krankheit schließen und konnte so das ganze Jahr 2024 wie geplant für Sie alle da sein. Haben Sie also bitte Verständnis und bringen Sie zu Ihrem Besuch eine entsprechend Maske mit. Vielen Dank! Es ist auch wünschenswert, dass diese Praxisregel nicht zu unnötigen Diskussionen oder unangenehmen Kommentaren führt.
In unseren Räumlichkeiten heisst das konkret: Für Patient:innen sowie Besucher:innen ist das Tragen einer FFP-2-Maske oder zumindest OP-Maske verpflichtend.
Vielen Dank fürs Verständnis!
Ihr Praxisteam